Getragene Wäsche verkaufen: Steuern und rechtliche Fragen
Eine der häufigsten Fragen: Ist das überhaupt legal? Hier bekommst du alle Antworten zu rechtlichen Aspekten und Steuerfragen.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Unsicherheiten konsultiere bitte einen Fachmann.
Rechtliche Grundlagen
Ja, der Verkauf von getragener Unterwäsche zwischen Erwachsenen ist in Deutschland vollständig legal. Es handelt sich um ein normales Handelsgeschäft.
Alle Beteiligten müssen volljaehrig sein (18+). Der Verkauf an oder von Minderjaehrigen ist verboten und strafbar.
Bei gelegentlichem Verkauf nicht. Erst bei regelmäßiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht kann eine Gewerbeanmeldung nötig werden.
Einnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden. Allerdings gibt es Freibeträge und Kleinunternehmerregelungen.
Steuerliche Aspekte
Bis 22.000 Euro Jahresumsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei ca. 11.600 Euro (2024). Einnahmen darunter sind steuerfrei.
Bei Nebeneinkuenften bis 410 Euro im Jahr fallen keine Steuern an. Darüber muss versteuert werden.
Ausführliche rechtliche Informationen
Warum ist der Verkauf legal?
Der Verkauf von getragener Kleidung - einschließlich Unterwäsche - ist grundsätzlich ein normales Handelsgeschäft. Es gibt keine speziellen Gesetze, die den Verkauf getragener Wäsche verbieten, solange alle Beteiligten volljaehrig sind.
Es handelt sich um einen Kauf/Verkauf wie bei jedem anderen gebrauchten Artikel auch. Der Umstand, dass die Ware getragen wurde, ändert daran nichts.
Wann brauche ich ein Gewerbe?
Die Gewerbeanmeldung haengt von mehreren Faktoren ab:
- Regelmäßigkeit: Gelegentliche Verkäufe sind kein Gewerbe
- Gewinnerzielungsabsicht: Willst du dauerhaft Gewinn machen?
- Umfang: Ab einem gewissen Volumen ist Gewerbe Pflicht
Als Faustregel: Wer nur gelegentlich verkauft (ein paar Artikel im Monat) und dies als Nebenverdienst betreibt, braucht in der Regel kein Gewerbe anzumelden. Bei regelmäßiger, organisierter Tätigkeit kann das anders aussehen.
Steuern: Was muss ich beachten?
Grundsätzlich sind alle Einnahmen steuerpflichtig. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Freibeträge:
Für Angestellte mit Nebeneinkuenften:
- Bis 410 Euro Nebeneinkuenfte pro Jahr: Steuerfrei
- Darüber: Muss in der Steuererklaerung angegeben werden
- Der persönliche Steuersatz gilt
Für Selbstständige/Gewerbetreibende:
- Kleinunternehmerregelung bis 22.000 Euro Jahresumsatz möglich
- Grundfreibetrag von ca. 11.600 Euro beachten
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUeR) reicht meist aus
Dokumentation und Nachweise
Auch wenn du kein Gewerbe anmeldest, solltest du deine Einnahmen dokumentieren:
- Führe eine einfache Liste deiner Verkäufe
- Speichere Zahlungsbelege
- Notiere Datum, Betrag und Art des Verkaufs
Dies hilft dir bei der Steuererklaerung und schützt dich bei möglichen Rückfragen des Finanzamts.
Zusammenfassung
Das Wichtigste:
- Der Verkauf ist zwischen Erwachsenen vollständig legal
- Bei gelegentlichen Verkäufen kein Gewerbe nötig
- Freibeträge nutzen - oft keine Steuern faellig
- Einnahmen trotzdem dokumentieren
Weitere Informationen
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